Für das Errichten und Rekonstruieren von Bauten ist es erforderlich, eine Baustromanlage aufzustellen. Die Stromversorgung von Baustellen muss von bestimmten Speisepunkten erfolgen. Steckverbindungen in der Hausinstallation sind nicht als Speisepunkte zugelassen.

Es ist notwendig bei den zuständigen Energieversorgungsunternehmen einen Antrag mit dem entsprechenden Formular zu stellen. Wichtig ist es, die zu erwartende gleichzeitige Leistung vorher so genau wie möglich zu bestimmen.

Die Verteilerschränke müssen den Anforderungen nach DIN, VDE entsprechen. Alle Steckdosen müssen über FI-Schutzschalter gesichert werden. Die Anlagen müssen in einem regelmäßigen Zeitraum auf ihre Funktion und Sicherheit geprüft werden. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, kann die Baustelle nach einer  Prüfung durch die Berufsgenossenschaft, den TÜV usw.
gesperrt werden.

Der Grund ist:
Die Sicherheit für das Leben und die Gesundheit der Arbeitskräfte auf der Baustelle ist nicht Gewährleistet. Unfälle auf der Baustelle durch elektrischen Strom enden oft tödlich.

Der Anschlusspunkt für den Baustrom wird von dem Energievesorger vorgegeben.
Damit sind 2 Möglichkeiten für den Aufbau gegeben.

Variante 1:

Der Anschluss erfolgt an eine Freileitung oder ein Erdkabel. Die Bedingung ist, dass die Baustelle nicht mehr als  30 Meter vom Anschlusspunkt entfernt sein darf. Bei diesen Gegebenheiten wird ein Baustromverteilerschrank mit Zählerplatz und Steckdosen bereitgestellt.

Variante 2:

Der Anschlusspunkt ist weiter als 30 Meter von der Baustelle entfernt. Es wird in unmittelbarer Nähe vom Anschlusspunkt eine Zählersäule gesetzt. An der Baustelle wird ein Verteilerschrank in dem sich die Steckvorrichtung  befindet aufgebaut. Die Verbindung der Schränke erfolgt über ein Kabel, welches den Anforderungen der Spannungsabfälle sowie der mechanischen Festigkeit genügen muss.
Die Baustromkästen sollten mit einem Vorhängeschloss verschlossen werden. Dies dient zur eigenen Sicherheit und verhindert das unbefugte Strom entnehmen oder Kinder beim spielen zu Schaden kommen. Die Zugänglichkeiten der Zählereinrichtung muss jeder Zeit gewährleistet sein. Beschädigungen der Anlage sind uns umgehend mitzuteilen. Es ist darauf zu achten dass der Erdstab nicht entfernt wird.

Wir übernehmen für Sie die komplette Leistung von der Anmeldung bis zu Installation. Nach dem der Anschlusspunkt von der Energieversorgung bekannt gegeben wurde, kann ein genaues Kostenangebot erstellt werden.

Eine Grobschätzung erstellen wir Ihnen auf Anfrage.

Diese Verteiler eignen sich auch für die Versorgung von Festplätzen mit elektrischer Energie. Je nach benötigter Leistung und den Anschlusspunkten wird das benötigte Netz aufgebaut.

Einige Grundsätze die auf Baustellen zu beachten sind:

  • Es dürfen nur elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen verwendet werden die nach den geltenden Regeln geprüft sind.
  • Elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen dürfen nur von Elektrofachleuten errichtet werden.

Leitungen

Auf Baustellen dürfen nur Gummischlauchleitungen mit der Bezeichnung  (HO7Rn-F oder AO7 RN-F oder gleichwertige z.B. NMHöu, NSHöu, NGMH11YÖ) verwendet werden.
Für handgeführte Elektrowerkzeuge sind bis zu einer Leitungslänge von 4m mittlerer Gummischlauchleitungen der Bauart: HO5RN-F oder AO5RN-F zulässig.

Leitungen sind vor Beschädigung zu schützen durch:

  • Hochlegen
  • Abdecken
  • jedoch nicht durch Eingraben

Beschädigte Leitungen müssen ausgetauscht werden. Leitungen sind durch abgeschrägte Bohlen abzudecken.
Leitungsroller müssen für rauen  Betrieb ausgerüstet sein und folgendes aufweisen:

  • Prüfzeichen
  • Schutzisolation
  • Spritzwasserschutz (mind. IPx4)
  • Thermoschutzschalter.

Sie sollten immer ganz ausgerollt werden um Temperaturschäden durch Aufheizung zu vermeiden.

Steckvorrichtungen

Leitungen dürfen nur mit Stecker und Kupplung verbunden werden.

  • Steckvorrichtung für erschwerten Einsatz bis 380 V und 40 A , müssen schutzisoliert und Spritzwassergeschützt sein.
  • Für Einphasenbetrieb sind Steckvorrichtungen 2-polig mit Schutzkontakt nach DIN zulässig.
  • Steckdosenkombinationen müssen mindestens die Schutzart IP54, Abzweigdosen Mindestens IP54 aufweisen.

Handgeführte Elektromaschinen

Handgeführte Elektromaschinen müssen schutzisoliert sein oder mindestens Schutzart IP54 aufweisen, wobei der Wasserschutz nach der zu erwartenden Beanspruchung zu wählen ist.
Im Nassbereich dürfen sie nur mit Schutzkleinspannung (bis 48 V) oder Schutztrennung (durch Trenntrafo) betrieben werden.

Leuchten

  • Handleuchten müssen schutzisoliert und strahlwassergeschützt sein.
  • Baustellenleuchten müssen schutzisoliert und regengeschützt sein, sofern sie nicht Schutzkleinspannung aufweisen.
  • Breitstrahler sollten außerhalb des Arbeitsbereiches aufgehängt werden. Gebrochene oder fehlende Schutzgläser und Schutzkörper müssen umgehend ersetzt werden.